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Betreuungsrecht – die rechtliche und die andere Seite


Werner Hanne im Interview mit Sabine Weise-Vogt. In diesem Interview erklärt Werner Hanne zunächst die Gesetzeslage in Deutschland für den Fall, wenn ein Mensch seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dabei ist es nicht so – wie häufig angenommen – dass dann z. B. nahe Angehörige einfach handeln und bestimmen können.

Daraus ergeben sich mehrere Gesichtspunkte

1. für die rechtliche Seite:
– Welche Vorsorgemaßnahmen gibt es?
– Welche Bereiche kann man wie regeln?
– Unterschied zwischen Verfügung und Vollmacht
– Genügt eine Vorsorgevollmacht?
– Ist eine Patientenverfügung sinnvoll?
– Ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
– Aufbewahrung und Rücknahme von Verfügungen und Vollmachten
– Wann wird vom Betreuungsgericht ein Betreuer eingesetzt?

2. für die „andere“ Seite:
– Die (Macht)-Stellung eines Betreuers
– Gibt es eine Ausbildung für Betreuer?
– Erkenntnisse des Kester-Haeussler-Forschungsinstituts für Betreuungsrecht
– Beispiele für Missbrauch des Betreuungsrechts
– Psychiatrisierung von Menschen
– Bewertungsgrundlagen für psychische Störungen
– Gesetz zur Regelung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen
– Psychiatrische Medikationen in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Zu diesem Themenkomplex kann über die E-Mail-Adresse werner.hanne@t-online.de ein kostenfreies 44seitiges Skript als pdf-Datei oder in A4-Papierform angefordert werden.