DSGVO – verfassungswidrig für investigative Filmemacher?
RA Michael Augustin (Urheber- und Medienrecht) im Gespräch mit Sabine Weise-Vogt
„Medienprivilegien“ sollen Ausnahmen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zugunsten der Meinungs- und Informationsfreiheit bilden: Für investigative Dokumentarfilmer sind die Regelungen jedoch so unzureichend, dass sie für verfassungswidrig zu halten sind. Wir müssen befürchten, künftig weniger Filme dieser Art zu sehen zu bekommen.
Nur die öffentlich-rechtlichen und privaten TV-Sender mit ihren Auftrags- und Koproduzenten sind durch ein Medienprivileg im Rundfunkstaatsvertrag von den einschneidenden Regelungen der DSGVO ausgenommen. Von den TV-Sendern unabhängige Dokumentarfilmer müssen sich dagegen in 10 von 16 Bundesländern an die DSGVO halten – mit gravierenden Folgen:
Gehen wir von der Ausgangssituation im investigativen Dokumentarfilm aus: Der Filmemacher befragt jemanden, der ihm etwas über einen Dritten erzählt. Dieser Dritte steht in Verdacht, irgendetwas „Böses“ getan zu haben, was der Filmemacher aufzudecken versucht. Nun muss der Filmemacher diesen Dritten aufgrund der DSGVO über das geführte Interview informieren: Der Filmemacher muss dem Dritten mitteilen, wen er befragt hat, wie er das Interview weiter nutzen will und muss den Dritten auch noch über dessen Rechte aufklären, wir er dem Filmemacher die Fortsetzung seiner Produktion am besten schwer machen kann.
Michael Augustin, Rechtsanwalt spezialisiert auf Urheber- und Medienrecht
Interessenschwerpunkte: Urherberrecht, Medienrecht, Datenschutzrecht, Verfassungsrecht
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Artikel von RA Michael Augustin